NRW schafft klare Rahmenbedingungen für die Prüfung alter Tanks aus Polyethylen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen beendet mit einem Erlaß die uneinheitliche Bewertung  von Polyethylen (PE) -Tanks älter 30 Jahre bei der Prüfung durch Sachverständige:

 

Einige Sachverständigenorganisationen hatten ihre Sachverständigen angewiesen PE-Tanks, die älter 30 Jahre waren, bei Prüfungen pauschal als mit "Erheblicher Mangel" zu bewerten. Ein Austausch der Anlage wäre die Folge gewesen.

 

 

Nunmehr darf eine einwandfreie Anlage nicht nur aufgrund des Anlagenalters bemängelt werden.  

 

Umgekehrt gilt weiterhin:

Bei Verformungen, Versprödungen, Rissbildung u.ä. bei dieser Tankart sind auch jüngere Tanks auszutauschen. Bei allen einwandigen Tankanlagen muss selbstverständlich die Auffangwanne mängelfrei sein.

 

Das MKULNV weist darauf hin, dass abhängig von den individuellen Aufstellbedingungen, z.B. bei Schädigungen durch UV-Einstrahlungen, die Prüf-Intervalle bei prüfpflichtigen Anlagen (i.d.R. 5-jährlich) verkürzt werden können.

 

Bei nichtprüfpflichtigen Alt-Anlagen sollen wiederkehrende Prüfungen durch die zuständigen Behörden angeordnet werden. Je nach Zustand und den individuellen Aufstellbedingungen der Tankanlage ist auch hier eine Verkürzung des Intervalls möglich.

 

Das MKULNV beruft sich im Erlaß u.a. auf die Forschungsergebnisse des Instituts für Kunststoffverarbeitung an der RWTH Aachen. Die Forscher hatten festgestellt, dass ein Versagen der Tanks ohne vorheriges Verformen nicht zu erwarten ist (Verformen vor Versagen).

 

Die Sachverständigen werden aufgefordert Betreiber einer bislang mängelfreien Alt-Anlage auf ein möglicherweise bestehendes Betriebsrisiko hinzuweisen. Das Alter der Tankanlage soll als Hinweis in die Prüfbescheinigung aufgenommen werden.

 

 

Quelle:

 

MUNLV VV-SVO 17-011 vom 12.07.2017